FAQs

 

WOHNUNGSEIGENTÜMER

Ich habe ein Guthaben oder eine Nachzahlung in der Hausgeldabrechnung, was nun?

Nachzahlung


Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag bis zum Fälligkeitstermin auf das Ihnen bekannte WEG-Konto.


Guthaben


Bitte schicken Sie uns Ihre Bankverbindung in Textform (E-Mail oder Brief). Dieser Vorgang ist jedes Jahr notwendig, es ist nicht ausreichend, wenn Sie uns die Bankverbindung bereits im Vorjahr übersendet haben. Wir überweisen Ihnen den ausstehenden Betrag nach dem Fälligkeitstermin.

Ich habe meine Wohnung verkauft was nun?

Bitte teilen Sie uns mit einem entsprechenden Nachweis (z.B. Umtragungsnachweis oder Kaufvertrag) den Nutzenlastenwechsel und den neuen Eigentümer (mit Kontaktdaten) in Textform mit.

Ich habe eine Wohnung gekauft, die von Ihnen verwaltet wird?

Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt. Wir werden die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

Ich habe meine Wohnung verkauft und möchte meine Abrechnung haben.

Nach dem WEG-Gesetz ist eine unterjährige Abrechnung nicht vorgesehen und nicht möglich. Die Abrechnungsperiode beträgt in jedem Fall 01.01.-31.12.. Die Abrechnung bekommt immer der Eigentümer, der zum Zeitpunkt des Versandes der Abrechnung eingetragener Eigentümer ist. Eine Teilung der Heizkosten ist möglich, wenn uns die Zählerstände und das Übergangsdatum rechtzeitig gemeldet werden und die entstehenden Kosten des Abrechnungsunternehmens übernommen werden.

VERMIETER

Warum bekomme ich in diesem Monat weniger Miete ausgeschüttet?

Nach dem Eingang der Miete werden laufende Fixkosten (z. B. Verwalterhonorar, alle drei Monate Bankgebühren) und außerordentliche Kosten (z. B. Reparaturen, Erstattung der Betriebskosten nach der Abrechnung an den Mieter) beglichen. Sollten Sie den minimierten Auszahlungsbetrag nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Immobilienmanager.

Wann bekomme ich meine Vermieter-Jahresabrechnung?

Ihre Vermieter-Jahresabrechnung wird Ihnen bis zum 30.04. des laufenden Jahres automatisch, inkl. aller Rechnungen postalisch zugestellt.

Wie teile ich Adressänderungen mit?

Bitte teilen Sie Ihrem Immobilienmanager die neue Adresse unter Angabe Ihrer Wohnungsnummer in Textform mit (z.B. E-Mail) mit.

Ich habe meine Wohnung verkauft. was nun?

Bitte teilen Sie uns umgehend mit einem entsprechenden Nachweis (z.B. Umtragungsnachweis oder Kaufvertrag), den Nutzenlastenwechsel und den neuen Eigentümer (mit Kontaktdaten) in Textform mit. Bitte beachten Sie, dass wir weiter für Sie tätig sind sofern wir keine entsprechende Information über den Wohnungsverkauf erhalten und hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe des derzeitigen Verwalterhonorars pro Monat in Rechnung stellen.

Ich habe eine Wohnung gekauft, die von der KAPALL Immobilienmanagement GmbH verwaltet wird?

Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt. Wir werden die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

MIETER

Was mache ich im Schadens-/Havariefall?

Ein Havariefall ist unaufschiebbar und absolut dringlich, der bei nicht Beachtung zu Folgeschäden am Gebäude oder eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Während unserer Geschäftszeiten nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit Ihrem Immobilienmanager auf und schildern diesem bitte Ihr Anliegen.


Außerhalb unserer Geschäftszeiten leiten Sie bitte selbstständig alle Maßnahmen ein, die Schäden am Gebäude oder an Personen abwenden, z.B. bei einem Rohrbruch kontaktieren Sie eine Sanitärfirma und stellen Sie das Wasser ab. Auf dem Hausaushang im Treppenhaus finden Sie die Rufnummern der entsprechenden Firmen. Am darauffolgenden Werktag informieren Sie bitte umgehend Ihren Immobilienmanager über die Ereignisse.


Normale Instandsetzung

Bitte dokumentieren Sie den Schaden (am besten mit Bildmaterial) und leiten Sie die Dokumentation per E-Mail an Ihren Immobilienmanager weiter (mail@kapall.berlin). Sollte es Ihnen nicht möglich sein eine E-Mail zu versenden, können Sie Ihren Immobilienmanager auch telefonisch kontaktieren. Ihr Immobilienmanager oder die von uns beauftragte Fachfirma wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich habe ein Guthaben oder eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, was nun?

Nachzahlung


Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag bis zum Fälligkeitstermin auf das Ihnen bekannte Mietkonto.

 

Guthaben


Bitte schicken Sie uns Ihre Bankverbindung in Textform (E-Mail oder Brief). Dieser Vorgang ist jedes Jahr notwendig, es ist nicht ausreichend wenn Sie uns die Bankverbindung bereits im Vorjahr übersendet haben. Wir überweisen Ihnen den ausstehenden Betrag nach dem Fälligkeitstermin.

Ich möchte einen Untermieter aufnehmen, was muss ich machen?

Bitte schicken Sie uns einen formlosen Antrag in Textform. Zudem benötigen wir den Grund für die Untervermietung und die Daten des Untermieters. Wir werden Ihr Anliegen dann mit dem Eigentümer der Wohnung abstimmen.

Ich suche eine Wohnung

Wenn von uns verwaltete Wohnungen neu vermietet werden, können Sie diese im Internet unter www.immonexxt.com finden.


 

 

IHRE ANFRAGE AN UNS:

Dennis Prochnow


Teamleiter
Tel: 030 43009-290
E-Mail: Anfrage an Kapall

»» Download Broschüre PDF